Bei einer Validierung überprüfen wir den gesamten Aufbereitungsprozess von Medizinprodukten in deiner Zahnarztpraxis. Maßgeblich sind dafür die Gesetze, Vorschriften und Richtlinien:
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Medizinproduktegesetz (MPG)
- Medizinproduktevertreiberverordnung (MPBetreibV)
- Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Techn. Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250)
Je nachdem, ob es sich um eine Erst- oder Revalidierung handelt, sind drei bzw. ein Prüfdurchlauf der Geräte vorgeschrieben. Darum kostet eine Erstvalidierung mehr Zeit, d.h. auch mehr Geld.
Die Validierung ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt nach Intervallen, die vom Gesetzgeber bzw. Hersteller vorgegeben werden.
Also leider kein "nice to have" sondern ein "must have".
Die gute Nachricht: Unser Validierungsservice ist organisatorisch extrem schlank, da wir dies über unseren normalen Praxisbetrieb abwickeln. Also kein extra Büro, keine extra Verwaltung, keine extra Aussendiensmitarbeiter mit Dienstfahrzeugen. Das ermöglicht Preise, die bis zu 30% niedriger sind als am Markt aufgerufen werden. Ruf in unserer Praxis an und vereinbare einen Termin oder nutze das Kontaktformular.
Damit alles rund läuft und wir zügig wieder weg sind bereite bitte folgende Unterlagen vor:
- Schulungsnachweise Mitarbeiter/-innen Hygiene (*)
- Arbeitsanweisung Aufbereitung und Risikoeinstufung Instrumente nach kritisch / unkritisch A und B (**)
- Sicherheitsdatenblätter Aufbereitungschemikalien (**)
- Praxiseigener aktueller und ausgefüllter Hygieneplan (**)
- Beladungsmuster für den RDG und Steri (Fotodokumentation) (**)
- Installations- und Aufstellungsprotokoll von RDG, Steri, DAC, Siegelgerät
- Vorhandene Wartungs- und Validierungsberichte
(*) Wir können auch dein Team intern schulen
(**) Bringen wir auch gerne mit, bzw. machen wir als Service vor Ort KOSTENLOS
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